Wettbewerb
Frage
Liegt die Verantwortung zur Verkehrserziehung bei den Eltern oder bei der Verkehrspolizei?
Antwort
- Die Verkehrsinstruktor: innen der Polizei zeigen den Kindern das richtige Verhalten im Strassenverkehr, die Eltern sollen das Gelernte mit ihren Kindern weiter üben.
- Die Eltern sind allein dafür verantwortlich, dass ihr Kind das richtige Verhalten im Strassenverkehr beherrscht.
- Die Verkehrsinstruktor: innen der Polizei übernehmen die Verkehrserziehung, dabei sollen sich die Eltern nicht einmischen.
Frage
Worauf müssen Autofahrer:innen besonders achten, wenn Kinder im Verkehr sind?
Antwort
- Autofahrer:innen sollten am Fussgängerstreifen nie ganz anhalten, da die Kinder sowieso selbst entscheiden, wann sie die Strasse überqueren.
- Autofahrer:innen sollten am Fussgängerstreifen jeweils hupen, um den Kindern so zu signalisieren, dass sie die Strasse überqueren können.
- Autofahrer:innen sollten ganz anhalten, geduldig bleiben und die Kinder selbst entscheiden lassen, wann sie die Strasse überqueren.
Frage
Stimmt es, dass man beim Überqueren eines Zebrastreifens vom Velo absteigen muss?
Antwort
- Ja, das Überqueren des Zebrastreifen mit sämtlichen fahrbaren Geräten ist verboten.
- Theoretisch nicht. Aber, wenn Sie mit dem Velo über die Strasse fahren, verlieren Sie jegliches Vortrittsrecht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmenden.
- Nein, man darf jederzeit mit dem Velo über den Zebrastreifen fahren.
Frage
Wie sollen sich Kinder gegenüber E-Bikes im Strassenverkehr verhalten?
Antwort
- Für Kinder ist es schwierig zu erkennen, ob ein Velo einen Antrieb hat oder nicht und wie schnell dieses somit unterwegs ist. Daher sollten sie besser warten, bis das Velo vorbeigefahren ist oder ganz angehalten hat.
- E-Bikes haben immer Vortritt, Kinder dürfen also nicht einfach so über die Strasse gehen.
- Nichts, da für E-Bikes dieselben Regeln gelten wie für normale Velos.
Frage
Wie soll sich mein Kind gegenüber Verkehrsteilnehmer:innen verhalten, die sich nicht an die Regeln halten?
Antwort
- Das Kind soll das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmenden immer nachmachen, da diese Gefahren schneller erkennen.
- Das Kind soll die Verkehrsregeln so gut kennen, dass es Fehlverhalten erkennt und nicht nachmacht.
- Das Kind soll andere Verkehrsteilnehmende immer ignorieren.
Frage
Früher gab es VerkehrshelferInnen, die den Verkehr für die Schulkinder regelten. Gibt es das heute auch noch?
Antwort
- Nein, Verkehrshelfer*innen gibt es seit 2012 nicht mehr.
- Ja, jeder Schule stehen mehrere Verkehrslotsen zur Verfügung.
- Lotsendienste werden nur selten gewährt. Kinder sollen zu selbstständigen Verkehrsteilnehmenden erzogen werden.
Frage
Wie kann ich mein Kind auf den Schulweg mit dem Velo optimal vorbereiten? |
Antwort
- Die Strecke gemeinsam mit dem Velo abfahren und dabei wichtige Regeln und anspruchsvolle Situationen besprechen.
- Das Kind die ersten Male mit dem Auto begleiten.
- Das Kind am besten schon in der Unterstufe mit dem Velo in die Schule schicken, damit es früh lernt, mit Gefahren umzugehen.
Frage
Dürfen Kinder nebeneinander mit dem Velo fahren? |
Antwort
- Ja, aber nur in Spezialfällen (z.B. Begegnungszonen/Radwege) und wenn dadurch keine gefährlichen Situationen entstehen.
- Nein, mit dem Velo darf man nie nebeneinander fahren.
- Ja, Kinder dürfen nebeneinander fahren. Nur für Erwachsene ist dies verboten.
Frage
Oftmals begleiten Erwachsene die Kinder auf dem Schulweg. Was sollten diese den Kindern beibringen, damit sie sicher ankommen?
Antwort
- Das Kind soll nur Zebrastreifen mit Ampeln benutzen.
- Legen Sie den Schulweg gemeinsam mit dem Kind fest und wählen Sie den sichersten und nicht den kürzesten Weg.
- Es ist egal, welchen Weg das Kind wählt, Hauptsache, es ist so schnell wie möglich Zuhause.
Frage
Dürfen Kinder mit dem Velo auf dem Trottoir fahren?
Antwort
- Ja, Velofahrer:innen dürfen das Trottoir immer mitbenutzen.
- Nein, mit dem Velo darf man nur auf der Strasse fahren.
- Ja, aber nur, wenn sie unter 12 Jahre alt sind und es keinen Radstreifen oder Radweg hat.
Frage
Darf man mit dem Trottinett über den Fussgängerstreifen fahren?
Antwort
- Ja, aber nur im Schritttempo.
- Im Schritttempo darf man mit dem Trottinett über den Fussgängerstreifen fahren. Die Polizei empfiehlt aber, abzusteigen und zu Fuss zu überqueren.
- Mit dem Velo ist es erlaubt, mit dem Trottinett hingegen nicht.
Frage
Was kann getan werden, damit man auch sehr leise E-Autos bemerkt?
Antwort
- Man sollte sich an den Merkspruch „luege, lose, laufe“ halten und besonders aufmerksam sein im Strassenverkehr.
- Kinder sollten besonders auffällige Kleidung tragen, damit sie für Autofahrer*innen besser sichtbar sind.
- Wenn möglich sollten grosse Strasse gemieden werden. So können Sie verhindern, dass Ihr Kind auf ein E-Auto trifft.
Frage
Muss mein Kind auf dem Schulweg mit dem Velo einen Helm tragen?
Antwort
- Ja, in der Schweiz gilt eine allgemeine Helmpflicht.
- Velofahrer:innen sollten immer einen Helm tragen, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
- Nur Kinder unter 14 Jahren müssen einen Helm tragen.
Frage
Wie verhalten sich Kinder am Fussgängerstreifen richtig?
Antwort
- Kinder sollten vor dem Fussgängerstreifen ganz stoppen und die Strasse erst überqueren, wenn die Fahrzeuge komplett stillstehen.
- Kinder sollten auf ein Handzeichen der Autofahrer:innen warten und erst dann den Fussgängerstreifen überqueren.
- Kinder sollten immer so schnell wie möglich über den Fussgängerstreifen rennen.
Frage
Was können Eltern tun, um ihren Kindern ein Vorbild im Strassenverkehr zu sein?
Antwort
- Eltern sind nicht die richtigen Vorbilder für Kinder im Strassenverkehr. Das ist Aufgabe der Verkehrspolizei.
- Am besten verhalten Sie sich so rücksichtslos wie möglich. So lernen die Kinder am Negativbeispiel, wie gefährlich das ist.
- Vorbild sein heisst Regeln einhalten. Wenn Sie sich im Strassenverkehr rücksichtsvoll verhalten, machen Ihnen die Kinder das nach.
Frage
Darf mein Kind mit dem E-Trottinett in die Schule fahren?
Antwort
- Ja, aber das Kind muss mindestens 14 Jahre alt sein und einen Motorfahrrad-Ausweis (Kat. M) besitzen.
- Nein, E-Trottinetts sind in der Schweiz generell verboten.
- Ja, aber das Kind muss mindestens 10 Jahre alt sein und einen Helm tragen.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Benutzer mit Adresse in der Schweiz. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg und Barauszahlung sind ausgeschlossen. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden persönlich benachrichtigt.
Jede(r) Spieler/in darf so oft teilnehmen wie er möchte. Die Anzahl Preise ist jedoch limitiert. Pro Familie werden maximal zwei Preise verschickt.
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